GERECHTIGKEIT ÜBER GENERATIONEN.

Erbrecht

Erbschaft ist mehr als Vermögensverteilung – sie betrifft Familie, Werte und Vertrauen. Wir helfen Ihnen, Konflikte zu vermeiden und Ihren Nachlass fair zu gestalten.

Ihr Experte im Erbrecht – Vermögen und Nachfolge sicher regeln

Unsere Spezialisierungen

Unsere Expertise im Erbrecht begleitet Sie bei der vorausschauenden Nachlassplanung sowie in akuten Erbfällen – von der Testamentsgestaltung über Schenkungen bis hin zur Streitvermeidung in Erbengemeinschaften. Wir schaffen Klarheit und Rechtssicherheit – für Erblasser und Erben.

Vorsorge

Rechtzeitige Regelung durch Vollmacht und Patientenverfügung – für Sicherheit im Ernstfall.

Unternehmensnachfolge

Begleitung bei der rechtlichen, steuerlichen und familiären Übergabe von Unternehmen.

Testamentsvollstreckung

Sorgt für die Umsetzung des letzten Willens und eine geregelte Nachlassabwicklung.

Testament

Das Testament regelt den letzten Willen – klar, verbindlich und rechtssicher formuliert.

Steuersparmodell “Familie”

Gezielte Gestaltung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie zur Steuerersparnis.

Steueroptimierung

Individuelle Planung zur Reduzierung von Steuerlasten bei Vermögens- und Erbschaftsfragen.

Pflichtteil

Sichert nahen Angehörigen trotz Enterbung einen Mindestanteil am Erbe.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Beratung zur steuerlich optimalen Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen.

Erbfolge

Regelt, wer Erbe wird – gesetzlich oder durch Testament – und wie der Nachlass verteilt wird.

Wir stellen uns vor

Ihr Rechtsberatung-Team

Rechtsanwälte für Erbrecht

Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin

Familienrecht

Erbrecht

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt

Fachanwalt Erbrecht

Fachanwalt Handels & Gesellschaftsrecht

Fachanwalt Steuerrecht

Unternehmenskauf Verkauf und Nachfolge

Julia Gauweiler
Rechtsanwältin

Erbrecht 

Arbeitsrecht

Familienrecht 

Luisa Hoffmann
Rechtsanwältin

Erbrecht 

Arbeitsrecht

Familienrecht 

Torsten Trauth
Rechtsanwalt und Steuerberater

Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht
Erbschaft und Schenkungssteuer

Überregionale Erreichbarkeit

Unsere Standorte

Waldstückerring 44

Standort Bellheim

Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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Karlsruher Straße 15

Standort Hockenheim

Mit unserem Standort in Hockenheim, eröffnet im April 2022, erweitern wir unser Beratungsangebot in der Region und bringen unsere bewährte Expertise noch näher zu Ihnen. Auch hier bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung in allen wesentlichen Rechtsgebieten sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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Exerzierplatzstraße 3

Standort Pirmasens

Mit unserem Standort in Pirmasens sind wir auch in der Südwestpfalz ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Anliegen, ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen benötigen.

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Schillerstraße 23

Standort Haßloch

Seit Oktober 2012 sind wir auch in Haßloch für Sie vor Ort und bieten Ihnen eine moderne, flexible und mandantenorientierte Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche und steuerliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

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Römerplatz 6

Standort Bad Dürkheim

Seit April 2026 sind wir auch in Bad Dürkheim für Sie vertreten. Unser neuer Standort befindet sich zentral in der Fußgängerzone und ist damit gut erreichbar für alle, die eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in angenehmer Atmosphäre suchen.

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Erbrecht FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Erbrecht.

Wer ist Erbe und wer ist Pflichtteilsberechtigter?

Erben sind testamentarische oder gesetzliche Erben. Pflichtteilsberechtigt sind im Gesetz geregelte nahe Angehörige. Der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil ist, dass der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers ist, d.h. er tritt in alle Rechtspositionen des Erblassers (Vermögen und Schulden) ein. Der Pflichtteilsberechtigte hat dagegen nur einen Zahlungsanspruch gegen den Erben. Wenn Erben weniger erhalten, als ihr Pflichtteilsanspruch wäre, haben sie unter Umständen einen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils.

Erbe oder Pflichtteil - welche Rechte habe ich?

Wer durch Testament ausdrücklich enterbt ist oder dadurch, dass ein anderer zum Erben eingesetzt ist, sollte sich zunächst Klarheit verschaffen, welche Rechte er hat. Im deutschen Erbrecht wird zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Erbfolge unterschieden. Gesetzliche Erben sind die Personen, die Erben werden, wenn nicht durch Testament etwas anderes geregelt ist. Testamentarische Erben werden in Gegenüberstellung zu den gesetzlichen Erben auch gewillkürte Erben genannt. Bestimmte nahe Angehörige des Erblassers können Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche haben, wenn ihr Anteil am Erbe nicht mindestens der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Wenn mehrere Erben als gesetzliche Erben oder testamentarische Erben den Erblasser beerben, spricht das Gesetz von einer Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Erben im Wege der Gesamtsrechtsnachfolge. Welche Vermögensgegenstände und welche Schulden und Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören muss sorgfältig ermittelt werden, und zwar nach Möglichkeit bereits innerhalb der Ausschlagungsfrist. Wenn die möglichen Verbindlichkeiten nicht geklärt sind, muss unter Umständen durch ein Aufgebotsverfahren geklärt werden, ob es vielleicht unbekannte Gläubiger des Erblassers gibt. Ein einzelner Miterbe kann dann zwar durch einen notariellen Vertrag über seinen Anteil am gesamten Nachlass verfügen; er kann jedoch nicht über seinen ideellen Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand z.B. seinem ideellen Anteil an einem Grundstück verfügen. Im Grundbuch werden die Erben als Erbengemeinschaft eingetragen, die gemeinschaftlich den Anteil des Erblassers erhalten und nicht etwa für jeden Miterben ein seiner Erbquote entsprechender Bruchteil des Grundstücks. In einer Erbengemeinschaft verwalten die Miterben das Erbe gemeinschaftlich; jeder Miterbe kann von den anderen Miterben die Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen. Bei Entscheidungen der Erbengemeinschaft gilt grundsätzlich die Mehrheitsentscheidung. Nur notwendige Erhaltungsmaßnahmen kann jeder Miterbe auch ohne die anderen Miterben treffen. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung der gesamten Erbengemeinschaft verlangen, jedoch z.B. nicht nur eines Teils des Nachlasses z.B. Aufteilung der Bankguthaben. Allerdings sind zuerst die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen, erst dann kann ein etwaiger Überschuss verteilt werden. Wenn ein Aufgebot der Nachlassgläubiger beantragt wird, kann jeder Miterbe solange die Auseinandersetzung des Nachlasses verweigern.

Kann ich als Erbe Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Wer als Erbe zugleich Pflichtteilsberechtigter ist, aber durch die Einsetzung eines Nacherben, eine Testamentsvollstreckung, eine Teilungsanordnung beschränkt ist oder mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, hat die Möglichkeit, den Pflichtteil zu verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt. Dies ist auch möglich, wenn ein pflichtteilsberechtigter Erbe z.B. im Falle eines Berliner Testaments als Nacherbe eingesetzt ist. Wer als pflichtteilsberechtigter Erbe weniger erhält, als ihm zustünde, etwa weil der Erblasser vor seinem Tod sein Vermögen verschenkt hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils. Dabei werden Schenkungen des Erblassers an Dritte in der Regel 10 Jahre rückwirkend berücksichtigt. Der zu berücksichtigende Betrag wird jedes Jahr ab der Schenkung um 10 % abgeschmolzen.

Wer sind die gesetzlichen Erben der ersten Ordnung?

Gesetzliche Erben sind in erster Linie die Kinder, Enkelkinder, Urenkel. Sie werden im Bürgerlichen Gesetzbuches Abkömmlinge genannt. Diese bilden die Erben erster Ordnung. Solange ein Kind noch lebt, schließt es seine Kinder (die Enkelkinder des Erblassers) von der Erbfolge aus.

Aktuelles Erbrecht

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei rund um das Thema Erbrecht.