Arbeitsrecht
Konflikte im Arbeitsleben sind belastend. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und faire Lösungen zu finden – mit jurischem Know-how und menschlichem Verständnis.
Unsere Spezialisierungen
Unsere Spezialisierungen im Arbeitsrecht decken alle Aspekte des Berufslebens ab – von Arbeitsverträgen über Kündigungen und Abfindungen bis hin zu Betriebsratsthemen. Wir sichern Ihre Position – rechtlich fundiert und wirtschaftlich vorausschauend.
Abfindung
Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine formale Warnung bei Pflichtverstößen und kann vor einer Kündigung ausgesprochen werden.
Krankheit
Bei Krankheit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung – je nach Dauer der Beschäftigung und Tarifvertrag.
Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir prüfen Fristen, Form und mögliche Ansprüche.
Lohn
Der Lohn ist die Gegenleistung für Arbeit. Seine Höhe richtet sich nach Qualifikation und Tarifvertrag.
Schwangerschaft
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen besonderen Schutz und haben Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit.
Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – abhängig von Beschäftigungsdauer und Tarifvertrag.
Verträge
Arbeitsverträge regeln Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – klar und verbindlich.
Zeugnis
Ein Arbeitszeugnis bewertet Leistung und Verhalten. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein.
Ihr Rechtsberatung-Team
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Unsere Standorte

Standort Bellheim
Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Standort Hockenheim
Mit unserem Standort in Hockenheim, eröffnet im April 2022, erweitern wir unser Beratungsangebot in der Region und bringen unsere bewährte Expertise noch näher zu Ihnen. Auch hier bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung in allen wesentlichen Rechtsgebieten sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Standort Pirmasens
Mit unserem Standort in Pirmasens sind wir auch in der Südwestpfalz ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Anliegen, ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen benötigen.

Standort Haßloch
Seit Oktober 2012 sind wir auch in Haßloch für Sie vor Ort und bieten Ihnen eine moderne, flexible und mandantenorientierte Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche und steuerliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Standort Bad Dürkheim
Seit April 2026 sind wir auch in Bad Dürkheim für Sie vertreten. Unser neuer Standort befindet sich zentral in der Fußgängerzone und ist damit gut erreichbar für alle, die eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in angenehmer Atmosphäre suchen.
Arbeitsrecht FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrechtrecht.
Ja, nämlich dann, wenn zwischen der Abmahnung und einem erneuten Vertragsverstoß mit gleichwertigem Sachverhalt ein längerer Zeitraum liegt. Wie lange ein solcher Zeitraum bemessen sein muss, ist eine Frage des Einzelfalles. In der Regel ist dies aber nach ca. ein bis zwei Jahren (bei leichten Verstößen wohl auch nach sechs Monaten) anzunehmen.
Bei der Arbeit am Wochenende ist zu beachten, dass sie einen Anspruch auf mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr haben, § 11 ArbZG. Nur nicht dann, wenn Sonntagsarbeit vereinbart ist, zum Beispiel tariflich. Ausgenommen sind lebenswichtige Arbeiten (z.B. im Krankenhaus) oder unaufschiebbare Arbeiten (z.B. Messeauftritt an einem Sonntag).
Nein, das muss er nicht. Die Freizeit dient der Erholung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat außerhalb der Arbeitszeit keinen Anspruch auf die Arbeitskraft des Arbeitnehmers.
Zwischen dem Wechsel von Früh- und Spätschicht steht Ihnen eine Ruhezeit von 11 Stunden zu, § 5 I ArbZG. Von dieser gesetzlich garantierten Ruhezeit kann jedoch durch einen Tarifvertrag abgewichen werden. Es ist zulässig, mittels eines Tarifvertrages die Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden zu kürzen. In diesem Fall muss im Tarifvertrag ein Ausgleichszeitraum festgelegt werden.
Grundsätzlich hängt die Antwort von Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag ab. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stellt dabei den rechtlichen Rahmen dar. Im Fall eines portugiesischen Casinomitarbeiters hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 9.11.2017 entschieden, dass es zulässig ist, bis zu 12 Tage am Stück zu arbeiten (EuGH, C 306-16). Eine pauschale Aussage ist jedoch nicht möglich. Wenn Sie mit Ihrer Arbeitsdauer unzufrieden sind, wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Aktuelles Arbeitsrecht
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei rund um das Thema Arbeitsrecht.
