VERSTEHEN. VERMITTELN. VERLÄSSLICH BEGLEITEN.

Familienrecht

Im Familienrecht stehen persönliche Beziehungen im Mittelpunkt. Wir beraten Sie einfühlsam und rechtssicher in allen Fragen rund um Ehe, Trennung, Kinder und Vermögen – mit Fokus auf faire und nachhaltige Lösungen.

Individuelle Lösungen für jede Lebenssituation.

Spezialisierungen

Unsere Spezialisierungen im Familienrecht decken alle zentralen Bereiche ab – von Ehe und Vermögensplanung bis zu Kindern und Unterhalt. Mit Erfahrung, Empathie und rechtlicher Präzision finden wir Wege, die zu Ihnen passen.

Vormundschaft

Unser Expertenteam berät Sie umfassend bei der Einrichtung einer Vormundschaft, um das Wohl und die Interessen Minderjähriger oder hilfsbedürftiger Personen zu schützen.

Adoption

Begleitung bei nationalen und internationalen Adoptionsverfahren – rechtlich fundiert und sensibel gestaltet.

Ehevertrag

Individuelle Eheverträge sichern Vermögen, Unternehmen und Zukunftsplanung rechtlich ab.

Familienrecht & Unternehmertum

Schutz von Unternehmen und Vermögenswerten bei Eheschließung, Trennung oder Scheidung.

Güterrecht

Regelt die Vermögensaufteilung zwischen Ehepartnern – von Zugewinngemeinschaft bis Gütertrennung.

Scheidung

Rechtliche Begleitung bei Trennung und Scheidung – fair, strukturiert und lösungsorientiert.

Sorgerecht

Beratung bei gemeinsamen oder alleinigen Sorgeentscheidungen zum Wohl des Kindes.

Umgangsrecht

Klärt den Kontakt und die Besuchsrechte zwischen Eltern und Kindern nach Trennung oder Scheidung.

Unterhalt

Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder, Ehepartner oder Eltern.

Wir stellen uns vor

Ihr Rechtsberatung-Team

Rechtsanwälte für Familienrecht

Christian Wiehn
Rechtsanwalt

Verkehrsrecht

Familienrecht

Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin

Familienrecht

Erbrecht

Julia Gauweiler
Rechtsanwältin

Erbrecht 

Arbeitsrecht

Familienrecht 

Luisa Hoffmann
Rechtsanwältin

Erbrecht 

Arbeitsrecht

Familienrecht 

Sabine Ulses
Rechtsanwältin

Fachanwältin Familienrecht

Stefanie Barkwitz
Rechtsanwältin

Arbeitsrecht

Verkehrsrecht

Fachanwältin Familienrecht

Überregionale Erreichbarkeit

Unsere Standorte

Waldstückerring 44

Standort Bellheim

Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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Karlsruher Straße 15

Standort Hockenheim

Mit unserem Standort in Hockenheim, eröffnet im April 2022, erweitern wir unser Beratungsangebot in der Region und bringen unsere bewährte Expertise noch näher zu Ihnen. Auch hier bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung in allen wesentlichen Rechtsgebieten sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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Exerzierplatzstraße 3

Standort Pirmasens

Mit unserem Standort in Pirmasens sind wir auch in der Südwestpfalz ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Anliegen, ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen benötigen.

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Schillerstraße 23

Standort Haßloch

Seit Oktober 2012 sind wir auch in Haßloch für Sie vor Ort und bieten Ihnen eine moderne, flexible und mandantenorientierte Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche und steuerliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

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Römerplatz 6

Standort Bad Dürkheim

Seit April 2026 sind wir auch in Bad Dürkheim für Sie vertreten. Unser neuer Standort befindet sich zentral in der Fußgängerzone und ist damit gut erreichbar für alle, die eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in angenehmer Atmosphäre suchen.

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Familienrecht FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Ab wann liegt „Getrenntleben“ vor?

Es gilt die sog. „Trennung von Tisch und Bett“. In der Regel zieht einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das Getrenntleben kann aber auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen. Voraussetzung: kein gemeinsames Wirtschaften mehr, wie waschen, kochen etc. Zu beachten ist, dass eine räumliche als auch finanzielle (Trennung der Bankkonten) Trennung vorliegt und die Ehegatten gegenseitig nicht mehr füreinander sorgen (bspw.: Putzen, Kochen, etc.). Erfolgt die räumliche Trennung sofort, sollte zeitnah eine vernünftige Regelung nach den konkreten Bedürfnissen der Partner und Kinder über den Hausrat erfolgen.

Was versteht man unter dem Trennungsjahr?

Das ist der Zeitraum zwischen Trennung der Ehegatten und Einreichung des Scheidungsantrages. An vielen Gerichten ist es zulässig, einen Scheidungsantrag bereits 9 – 10 Monate nach Trennung einzureichen, da das Verfahren wegen des Versorgungsausgleichs mehrere Monate dauern kannt. Bis dieser entscheidungsreif ist, ist in der Regel das Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung abgelaufen. Bei besonderen Härtefällen gibt es hier Ausnahmen, aufgrund derer auch vor Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsantrag zulässig ist.

Welche Themen sind schon im Falle des Getrenntlebens zu beachten?

Nach einer Ehescheidung gilt grundsätzlich das Eigenverantwortungsprinzip, was bedeutet, dass jeder Ehegatte für den eigenen Lebensunterhalt selbst aufkommen muss. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht daher nur dann, wenn ein gesetzlich anerkannter Unterhaltstatbestand vorliegt und die betroffene Person aufgrund dieses Grundes daran gehindert ist, eigenes Einkommen zu erwirtschaften. So gilt beispielsweise für den betreuenden Elternteil ab dem vollendeten dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes grundsätzlich wieder eine Erwerbspflicht. Das Gesetz sieht dabei verschiedene spezifische Unterhaltstatbestände vor. Hierzu gehören der Betreuungsunterhalt für die Erziehung gemeinsamer Kinder sowie der Unterhalt wegen Alters oder wegen Krankheit und Gebrechen. Zudem kommen Erwerbslosenunterhalt bei fehlender Beschäftigung trotz Bemühungen, Aufstockungsunterhalt bei unzureichendem eigenen Einkommen zur Deckung des bisherigen Lebensstandards sowie der Unterhalt wegen des Wegfalls einer nicht nachhaltig gesicherten Erwerbstätigkeit in Betracht. Auch Ausbildungsunterhalt zur Nachholung oder Vollendung einer Ausbildung sowie der sogenannte Billigkeitsunterhalt aus sonstigen schwerwiegenden Gründen sind gesetzlich geregelt. In jedem Einzelfall muss individuell geprüft werden, ob einer dieser Tatbestände erfüllt ist oder ob der Unterhaltsberechtigte seinen Lebensbedarf eigenständig finanzieren kann.

Bei wem bleiben die Kinder?

Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), ist möglichst von beiden Eltern gemeinsam zu treffen. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl.

Bei wem bleiben die Kinder?

Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), ist möglichst von beiden Eltern gemeinsam zu treffen. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl.

Beiträge zum Familienrecht